Während sich der Schutz einer üblichen Garantie beziehungsweise der Umfang einer Herstellergarantie nur auf wenige Fälle bezieht, sind bei Wertgarantien nahezu alle Möglichkeiten einbegriffen. Die gesetzliche Garantieleistung umfasst meist lediglich Materialfehler, Konstruktionsfehler und Materialfehler. Schließt man nun eine Wertgarantie und somit eine Versicherung mit Komplettschutz für ein Gerät, ob neu oder alt (Konsumelektronik wie Computer, Notebooks, Handy: max. 12 Monate), ab, so erhält man über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, auch noch folgende Versicherungsleistungen: Bei Bedienungsfehlern und Schäden am Gerät, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht wurden, übernimmt die Wertgarantie Arbeitslohn, Kosten für Ersatzteile und Fahrtkosten wie auch Versandkosten. Ebenso erhalten Sie Versicherungsschutz bei Verschleißerscheinungen, Fallschäden, Defekten durch Kurzschluss Überspannung, Verstopfung und auch Verkalkung. Folglich können Ihnen mit der Wertgarantie Unglücksfälle wie fehlerhafte Bedienung oder Behandlung des Gerätes, Sturz des Gerätes, Wasserschäden, Stromfehlern (Überspannung, Kurzschluss), anderweitige Probleme wie Verkalkung, Verstopfung, Akku-Defekte, Display-Bruch und auch Verschleiß keine Unkosten mehr einbringen.
Sollte sich die Reparatur nicht mehr rentieren, so bietet der Wertgarantie-Komplettschutz eine Kostenübernahme beim Kauf eines neuen Geräts. Eine Wertgarantie bietet demnach vollkommenen Schutz vor Reparaturkosten und eine Neukaufbeteiligung bei größeren Defekten oder Totalschaden. Nach zwei Jahren ohne Komplikationen besteht beispielsweise Anspruch auf mindestens 150 Euro, sofern Sie sich für einen Neukauf entschließen.
Wenn Ihnen das noch nicht genügt, haben Sie auch noch die Möglichkeit, darüberhinaus einen Diebstahlschutz bzw. eine Versicherung gegen Diebstahl abzuschließen. Die Zusatzkosten, die für den Diebstahlschutz entstehen, sind lediglich 1,95 Euro im Monat, was vor allem im Vergleich zu einem Verlust des Geräts durch Langfinger, minimal ist.